Häufig gestellte Fragen

Fragen zum VRS-Tarif

Der VRS-Tarifraum ist unterteilt in einzelne Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet entspricht dabei jeweils einer Stadt oder Gemeinde. Für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde benötigen Sie ein Ticket der Preisstufe 1a (bzw. Preisstufe 1b für Köln oder Bonn). Je mehr Städte und Gemeinden Sie auf Ihrer Fahrt durchqueren, desto höher ist die dafür notwendige Preisstufe.

Zusätzlich zu den gemeindebasierten Preisstufen gibt es für kurze Fahrten den Kurzstreckentarif. Damit kann man bis zu vier Stationen weit fahren (RE, RB, S-Bahn und Schnellbusse dürfen allerdings mit dem Kurzstreckentarif nicht genutzt werden!).

Welche Preisstufe für Ihre gewünschte Fahrt anfällt, können Sie sich

  • entweder über die VRS-Fahrplanauskunft ausweisen lassen:
    Dafür geben Sie einfach Start und Ziel in der Online-Fahrplanauskunft ein und lassen sich mögliche Fahrplanverbindungen anzeigen. Neben den verschiedenen Fahrtmöglichkeiten erhalten Sie auch die Information, mit welcher Ticket-Preisstufe Sie Ihr Ziel erreichen können.
     
  • Oder Sie lassen sich über den VRS-Ticketberater die günstigsten Ticketangebote für Ihre gewünschte Start-/Zielverbindung anzeigen.

Einzel- 24Stunden- und NRW-PauschalpreisTickets, die Sie an Automaten oder beim Fahrer kaufen, sind bereits entwertet. Die Tickets, die Sie im ServiceCenter bzw. bei den SWH-Vorverkaufsstellen kaufen müssen Sie bei Fahrtantritt entwerten.

Sie erkennen aber stets an einem Aufdruck auf den Tickets, ob diese bereits entwertet und für den sofortigen Fahrtantritt zu nutzen sind. Oder, ob Sie die Tickets gegebenenfalls an den Entwerter-Geräten an Haltestellen oder im Fahrzeug selbst entwerten müssen.

Einzel- und 4erTickets können ab der Entwertung nur eine begrenzte Zeit genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Preisstufe.

  • Einzel- und 4erTickets der Kurzstrecke gelten: 20 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 1a/1b gelten: 90 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 2a/2b gelten: 120 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 3 und 4 gelten: 180 Minuten
  • Einzel- und 4erTickets der Preisstufe 5 gelten: 360 Minuten

Innerhalb dieser Zeiten kann die Fahrt unterbrochen und - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind jedoch nicht erlaubt.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets im Vorverkauf sind immer nur bis zur nächsten Preisanpassung des entsprechenden Tickets gültig. Ändert sich der Preis des Tickets, verlieren alte Tickets nach einer Übergangszeit ihre Gültigkeit. In dieser Übergangszeit können Sie natürlich Ihre alten Tickets noch nutzen.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31. März des jeweils aktuellen Jahres nutzen. Haben Sie die Tickets bis dahin nicht genutzt, können Sie diese noch drei Jahre lang bis zum jeweils 31.12. bei Ihrem Verkehrsunternehmen umtauschen (Tickets aus dem Jahr 2019 können somit noch bis zum 31.12.2022 umgetauscht werden!). Dabei ist dann nur noch der jeweilige Differenzbetrag zu entrichten.

Fragen zum Ticketvertrieb

VRS-Tickets und NRW-Tickets der SWH erhalten Sie in unserem ServiceCenter im Hürth-Park, Laden 227, an unseren Vorverkaufsstellen am ZOB und in Efferen, Kaulardstraße 25 sowie bei den Fahrer*innen der Busse.

Ein VRS-Ticket im Abonnement können Sie entweder persönlich im ServiceCenter der SWH abschließen oder schriftlich bei uns bestellen.

Die VRS-Abos werden als elektronisches Ticket (eTicket) herausgegeben. Damit Sie dieses rechtzeitig zum 1. des jeweiligen Startmonats erhalten, sollten Sie den Antrag bis zum 15. des Vormonats eingereicht haben. Das eTicket wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Abobestellscheine und Änderungs-/Kündigungsformulare zum Downloaden finden Sie hier

Bitte beachten Sie, Ihr Vertragspartner ist stets das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Abo bestellt haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann nur Ihr Vertragspartner auf Ihre Daten zugreifen und ggf. Änderungen oder eine Kündigung durchführen.

Das SchülerTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich. Das SchülerTicket steht nur für Schüler zur Verfügung, an deren Schule die Einführung des SchülerTickets durch den Schulträger beschlossen wurde. Die Bestellung der SchülerTickets wird von der Schule zentral für alle Schülerinnen und Schüler koordiniert.

Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an das Sekretariat der betreffende Schule, dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Das JobTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich und kann nur über die Firma - soweit der Arbeitgeber einen Jobticketvertrag hat - bezogen werden. Auch bei Fragen zu Änderungen und Kündigung des JobTickets ist Ihr Arbeitgeber (Personalabteilung) Ihr direkter Ansprechpartner.

Wenn Sie ihr eTicket verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben.

Welches Unternehmen das ist, können Sie auf Ihrem Ticket sehen. Dort ist nämlich das Logo des jeweiligen Vertragsverkehrsunternehmens aufgebracht (z. B. SWH, KVB, DB, REVG, usw.).

Für den Fall, dass das Logo Ihres Vertragsverkehrsunternehmens auf Ihrem Ticket fehlen sollte, können Sie auch auf Ihren Kontoauszügen nachsehen. Der Abobetrag wird monatlich von Ihrem Vertragsverkehrsunternehmen von Ihrem Konto eingezogen.

Übrigens haben wir, wenn Sie kein Abonnent der SWH sind, keine Möglichkeit festzustellen, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie Ihr Abonnement abgeschlossen haben. Denn die Kundendaten der Verkehrsunternehmen unterliegen dem Datenschutz.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets im Vorverkauf sind immer nur bis zur nächsten Preisanpassung des entsprechenden Tickets gültig. Ändert sich der Preis des Tickets, verlieren alte Tickets nach einer Übergangszeit ihre Gültigkeit. In dieser Übergangszeit können Sie natürlich Ihre alten Tickets noch nutzen.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31. März des jeweils aktuellen Jahres nutzen. Haben Sie die Tickets bis dahin nicht genutzt, können Sie diese noch drei Jahre lang bis zum jeweils 31.12. bei Ihrem Verkehrsunternehmen umtauschen (Tickets aus dem Jahr 2019 können somit noch bis zum 31.12.2022 umgetauscht werden!). Dabei ist dann nur noch der jeweilige Differenzbetrag zu entrichten.

Fragen zum Linienbetrieb

Eine Fahrplanauskunft für Ihre gewünschte Verbindung erhalten Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Fahrplanauskunft

Mobile Fahrplanauskünfte erhalten Sie über die VRS-App, die es für iPhone und Android gibt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: VRS-Apps

Telefonische Fahrplanauskünfte erhalten Sie landesweit unter der Telefonnummer: 01806 50 40 30 (Festnetz 20 ct/Anruf, Mobil max. 60 ct/Anruf). Alternativ können Sie telefonisch auch den kostenfreien „sprechenden Fahrplan“ unter der Rufnummer 0800 350 40 30 nutzen.

Die Verkehrsunternehmen sind bemüht, dass Busse und Bahnen pünktlich abfahren und Sie sicher ans Ziel bringen. Sollte Ihr gewünschtes Verkehrsmittel jedoch einmal mehr als 20 Minuten zu spät abfahren und es keine Fahr-Alternative mit Bus und Bahn geben, dann können Sie die NRW-weite „Mobilitätsgarantie“ in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Mobilitätsgarantie können Sie ein Taxi oder einen zuschlagspflichtigen Fernverkehrszug als Alternative nutzen. Die hierfür anfallenden Kosten werden Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe von dem Verkehrsunternehmen, das für den Ausfall oder für die Verspätung verantwortlich ist, erstattet. Hierzu müssen Sie lediglich ein Erstattungsformular ausfüllen und dieses zusammen mit den jeweiligen Belegen und Quittungen Ihrer Kostenaufwendungen an das verantwortliche Verkehrsunternehmen senden. In der Regel bekommen Sie Ihre Aufwendungen innerhalb von ca. 2 - 3 Wochen auf Ihr Konto erstattet.

Die Mobilitätsgarantie können Sie allerdings nicht in Fällen von Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen nutzen.

Mit VRS-Tickets können Sie alle regionalen Nahverkehrsmittel nutzen, die im VRS-Netz verkehren. Dazu gehören die S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse sowie die Nahverkehrszüge (RegionalExpress-Züge und Regionalbahnen).

Die Fahrzeuge des Nahverkehrs erkennen Sie auch an dem VRS-Logo auf dem Fahrzeug.

Fragen zur Mitnahme von...

Zur Mitnahme von Fahrrädern ist im VRS zusätzlich zum eigenen Ticket ein gesondertes FahrradTicket zu lösen. Sie benötigen pro Fahrt (unabhängig von der zurückgelegten Strecke) ein FahrradTicket. Falls Sie ein monatlich gültiges Ticket besitzen, können Sie auch eine Zusatzwertmarke für die Mitnahme von Fahrrädern kaufen.

Wenn Sie ein AboTicket oder ein JobTicket haben, können Sie Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie am Wochenende ganztägig ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen.

Bitte beachten Sie, dass für die Fahrradmitnahme folgende Regeln gelten: Im VRS werden Fahrräder grundsätzlich jederzeit befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:

a) Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
b) In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.

Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.

Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie unter: Mitnahme- und Serviceangebote des VRS

Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren im VRS kostenlos. Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif (Einzel- und 4erTickets Kinder).

Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden.

Für die Mitnahme von Hunden ist jedoch Folgendes zu beachten: Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf nicht gefährdet, andere Fahrgäste dürfen nicht belästigt werden. Hunde müssen kurz angeleint werden und dürfen keine Sitzplätze in Anspruch nehmen.

In den Verkehrsmitteln des sogenannten Bedarfsverkehrs (z. B. AST - Anruf-Sammel-Taxi) dürfen Hunde jedoch nicht mitgenommen werden, da für diese Verkehre in der Regel Taxen zum Einsatz kommen und eine Mitnahme von Hunden dort aus Platzgründen und in Rücksicht auf andere Fahrgäste nicht möglich ist. Eine Ausnahme sind Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten; diese sind aufgrund der Notwendigkeit immer zur Beförderung zugelassen.

Fragen und Antworten rund um SWH-App und HandyTicket

  • Sie laden sich die neue SWH-App aus dem Store auf Ihr Endgerät. Nach erfolgtem Download wird Ihnen beim ersten (und jedem 5ten) Öffnen der App ein roter Screen angezeigt, der Sie zur Registrierung auffordert. Sie können jedoch auch den Menüpunkt „Mehr“ auswählen.
  • Dann registrieren Sie sich, in dem Sie als Benutzernamen Ihre Mailadresse verwenden und ein selbstgewähltes Passwort festlegen.
  • Nach einem Klick auf Registrierung erhalten Sie eine Mail , in der Sie Ihre E-Mailadresse verifizieren müssen.
  • Nach Klick auf den entsprechenden Link sollte Ihnen die erfolgreiche Aktivierung des Accounts angezeigt werden.
  • Nun wechseln Sie wieder in die App zurück und klicken im Menüpunkt „Mehr“ (ganz oben sollte Ihnen jetzt Ihre Mailadresse/Ihr Benutzername mit einem Häkchen angezeigt werden=Sie sind eingeloggt) auf die Schaltfläche „persönliche Daten“ und geben Ihre persönlichen Daten ein.
  • Danach unter der Rubrik "Bezahlmittel hinzufügen" das gewünschte Zahlmittel auswählen.
  • Nun erfolgt ein Direct an unseren Finanzdienstleister, bei dem Sie die Daten zum Bezahlverfahren vervollständigen müssen. Hier muss zweimal bestätigt werden, erst die Bestätigung zum "Zahlverfahren prüfen" und nach der Prüfung werden Sie aufgefordert (ggf. müssen Sie ein Stück nach unten scrollen) das Bezahlverfahren zu speichern.

1. Meine PLZ wurde als nicht richtig erkannt:

Bitte löschen Sie die PLZ einmal komplett aus dem Feld heraus und geben Sie Ihre 5-stellige PLZ neu ein. Bitte kopieren Sie keine PLZ!

Oft haben Kunden aus Versehen ein Leerzeichen vor oder hinter der PLZ eingegeben, wodurch dann eine Fehlermeldung erscheint.

 

2. Die App zeigt mir als Fehlermeldung bei der Eingabe meiner persönlichen Daten die Meldung „falscher Parameter“ an.

Bitte prüfen Sie alle Eingabefelder. Oft kommt es durch das Kopieren von Daten zu fehlerhaften Eingaben (Leerzeichen, Sonderzeichen), die vom System abgewiesen werden. Es ist wichtig, dass die Daten alle korrekt eingegeben werden (bspw. ohne Leerzeichen vor oder hinter der PLZ), da der Finanzdienstleister die persönlichen Daten im Hintergrund prüft.

1. Meine Kontonummer für die SEPA-Lastschrift wird nicht akzeptiert.

Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer IBAN-Nummer und verwenden Sie bei der Eingabe von DE Großbuchstaben. Die Kontodaten werden nur akzeptiert, wenn auch Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) korrekt sind, da der Finanzdienstleister im Hintergrund (gemäß den AGB) eine Schufa-Abfrage durchführt und falsche Daten zu einer Ablehnung seitens der Schufa führen.

 

2. Es erscheint die Fehlermeldung „Die Registrierung für das Lastschrift-Verfahren ist nicht möglich. Bitte wählen Sie ein anderes Zahlverfahren.“

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an handyticket[at]kvb.koeln mit dem genauen Fehlercode der Meldung (z.B. SAB.V1.04) und/oder einem Screenshot der Fehlermeldung. Dann können wir prüfen, warum das Lastschriftverfahren nicht möglich ist.

  • Die KVB erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des HandyTicket-Systems. Die KVB verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die im Zuge des Ticketkaufes entstehenden Nutzungsdaten werden im Hintergrundsystem stichtagsgenau 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist die KVB berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten.
    Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer Daten erhalten Sie auf dieser Seite: www.kvb.koeln/datenschutz.

Das Konto können Sie löschen, in dem Sie sich ins Kundenportal einloggen und dann auf "Zugang verwalten" klicken.

Wenn Sie eine falsche IBAN/Kreditkartennummer eingegeben haben oder doch ein anderes Konto nutzen wollen, können Sie die angegebene Kontoverbindung in diesen Schritten ändern:

1. Geben Sie die richtige Kontoverbindung (zusätzlich zu der, die bereits gespeichert ist)ein: 
"App öffnen">"Mehr">"Persönliche Daten">"Bezahlmittel hinzufügen" 

2. Wenn Sie die 2. Kontoverbindung eingegeben haben, wird sie unter "Mehr">"Bezahlmittel" angezeigt. Sie ist jetzt Ihre ausgewählte Zahlungsmethode.

3. Die "alte" Kontoverbindung wird nun unter "Mehr">"Bezahlmittel auswählen" angezeigt. Um sie wieder als Zahlungsmethode auszuwählen, klicken Sie bitte auf die Kontoverbindung. Um sie zu löschen, klicken Sie auf den Papierkorb, der daneben angezeigt wird. 

. Es erscheint die Fehlermeldung, dass das Ticket nicht runtergeladen werden konnte bzw. "Das gekaufte Ticket konnte nicht abgerufen werden.".

Es kann sein, dass Sie sich gerade während des Kaufvorgangs in einem Funkloch befunden haben und die Internetverbindung schlecht war. Alternativ kann es auch sein, dass das System des Finanzdienstleisters Ihr angegebenes Bezahlverfahren nicht erkannt hat.

Bitte versuchen Sie nochmals ein Ticket zu kaufen. Wenn dies nicht möglich ist, schließen Sie bitte die App komplett und starten Sie noch einmal neu. Wenn dies auch nicht hilft, müssen Sie sich leider am Automaten ein Ticket kaufen.

Sehen Sie im Nachgang in Ihrem Kundenkonto (https://www.kvb.koeln/app/index.html#portal), dass doch zwei Tickets gekauft wurden, schreiben Sie bitte eine Mail an handyticket[at]kvb.koeln mit Ihren Nutzerdaten, damit wir Ihnen nach Prüfung ein Ticket stornieren können.

 

2. Beim Kauf eines Tickets über die App wird der Kaufvorgang mit dem Hinweis „Unbekannter Fehler“ abgebrochen.

Dieser Fehler tritt eigentlich nur auf, wenn Sie noch eine ältere Appversion nutzen und aus den Favoriten heraus ein Ticket kaufen wollen.

Versuchen Sie entweder über die Fahrplanauskunft ein neues Ticket zu kaufen. Wenn dies ebenfalls nicht funktioniert, deinstallieren Sie bitte die App und laden Sie sie sich neu aus dem Store herunter. Nur so kann sichergestellt werden, dass fehlerhafte Einstellungen in der App auch wirklich gelöscht werden.

 

3. Es erscheint die Fehlermeldung, dass es nicht möglich ist, ein Ticket zu kaufen.

Diese Fehlermeldung erscheint in der Regel, wenn noch kein Zahlverfahren ausgewählt wurde.

Sehen Sie bitte unter "Tickets" in der App nach, ob das Ticket tatsächlich nicht hinterlegt wurde. Sofern das Ticket nicht angezeigt wird und auch kein Verbindungsproblem besteht, ist Ihre Bestellanfrage nicht im System eingegangen. Bitte wiederholen Sie die Bestellun

Wenn Sie ein HandyTicket kaufen, erhalten Sie 5% Rabatt im Vergleich zum Kauf eines Papier-Fahrscheins.

  • Seit der VRS Tarifanpassung 2019 sind vier EinzelTickets genauso teuer, wie ein 4erTicket der gleichen Preisstufe. Daher entfällt im HandyTicket die Rabattierung auf ein 4erTicket. 

Bei einer Bestellung per App (Android oder iPhone) befindet sich Ihr Ticket in der jeweiligen Applikation unter dem Punkt "Tickets".

  • Ja, das Ticket wird auch offline (ohne Internetverbindung bzw. W-Lan Verbindung) angezeigt.

HandyTickets können per PayPal, AmazonPay und Kreditkarten-Sofortkauf 3D-Secure bezahlt oder von einem Prepaid-Guthaben abgebucht werden. Als registrierter Nutzer können Sie zusätzlich auch Ihre Kreditkarte oder eine Lastschrift verwenden.

Gemäß den AGB und Tarifbestimmungen zum VRS-HandyTicket sind Ticketstornierungen nicht möglich.

Bei der Registrierung haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Bezahlverfahren: PayPal, AmazonPay und Prepaid-Guthaben. Als registrierter Nutzer können Sie auch Ihre Kreditkarte oder eine Lastschrift verwenden. Die Abbuchung/Abrechnung Ihrer Ticketkäufe erfolgt automatisch, gemäß den Abbuchungsmodalitäten nach §9 Zahlungsweisen und Abrechnung unserer AGB zum VRS-HandyTicket.

  • Die App öffnen und den Menüpunkt „Mehr“ anklicken. Sofern Sie noch nicht in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind, bitte mittels Ihres Loginnamens (=Mailadresse) und Ihres selbstgewählten Passwortes einloggen und auf „persönliche Daten“ klicken. Nun unter der Rubrik „Bezahlmittel hinzufügen“ "SEPA-Lastschrift" auswählen. Daraufhin findet eine Umleitung zu unserem Finanzdienstleister statt, auf dessen Seite die neue Kontoverbindung hinterlegt werden kann. Eine Löschung eines bestehenden Bezahlverfahrens ist nur dann möglich, wenn dieses durch ein neues Bezahlverfahren ersetzt wird.

Sofern Sie lediglich Ihre Telefonnummer bzw. SIM-Karte wechseln, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Falls Sie Ihr Smartphone wechseln, laden Sie sich bitte die App erneut auf Ihr neues Endgerät herunter, loggen sich in Ihr Kundenkonto ein und wenden sich an handyticket@kvb.koeln.
Tickets, die ohne bestehendes Kundenkonto erworben wurden, können nach einem Wechsel des Endgerätes leider nicht mehr genutzt werden. Eine Erstattung des Tickets ist nicht möglich, da die Ticketkäufe ohne bestehendes Kundenkonto anonym erworben wurden. 

  • In Ihrem persönlichen Kundenportal können Sie sich (Sammel-)Quittungen ausstellen und ausdrucken. Ohne eine Registrierung (anonymer Gastkauf) haben wir keine Möglichkeit Ihnen die Quittungen im Kundenportal zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie deshalb bitte den Nachweis des jeweilig genutzten Zahlart (z.B. die Übersicht Ihres Paypal-Kontos). In Ausnahmefällen kann eine Quittung manuell erstellt werden, sofern Sie uns die Ticket ID des erworbenen Tickets, für welches Sie eine Quittung benötigen, an handyticket@kvb.koeln mitteilen.

Bis max. 5 Tickets.

  • HandyTickets sind nicht übertragbar. Sie können jedoch für weitere Personen, welche Sie begleiten, ein HandyTicket kaufen.

Um Kreditkartenzahlungen im Internet zu schützen, wurde seitens der Banken und Sparkassen das Secure Verfahren eingerichtet, welches durch die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste (PSD 2 genannt) die Absicherung von Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 zur Pflicht macht.

Da HandyTickets vor Betreten des Fahrzeuges bzw. vor Fahrtantritt zu erwerben sind und der App im Regelfall in nur wenigen Sekunden zugestellt werden, dient der Count-Up als Prüfmerkmal. Der Beginn einer Ticketkontrolle wird seitens des Kontrollpersonals ebenfalls protokolliert. Durch einen Vergleich beider Werte kann das Kontrollpersonal über den Count-Up einen Missbrauch des HandyTicket-Systems identifizieren.

Im Falle einer Kündigung senden Sie uns eine Mail an handyticket@kvb.koeln.

 

Sollten Sie im Falle einer Kündigung noch ein Prepaid-Guthaben haben, benötigen wir Ihre BIC und IBAN, so dass wir das Restguthaben über unseren Finanzdienstleister überweisen können.

Zeigen Sie bitte das Handy mit dem im Display angezeigten Ticket/Barcode und dazu Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.

Alle HandyTickets (ausgenommen die Wochen- und MonatsTickets) sind nach Kauf zum sofortigen Fahrtantritt gültig. Im Regelfall erhalten Sie das Ticket binnen weniger Sekunden auf Ihr Endgerät.

  • Sollten Sie bei einer Ticketkontrolle kein HandyTicket vorzeigen können, so wird dies entsprechend unserer AGB zum VRS HandyTicket mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt. Selbstverständlich haben Sie im Rahmen der Einspruchsfrist die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, so dass der Sachverhalt geprüft werden kann.